Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2020 bei Neueintritt von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18. Lebensjahr ein Elternteil mindestens passiv mit eintreten muss. Diese passive Mitgliedschaft ist erst ab der Altersklasse U8 (ehemals Mädchen/Knaben D) kostenpflichtig. Es fällt KEINE Aufnahmegebühr für die passive Elternmitgliedschaft an.
Probemitgliedschaft bei Kindern bis inkl. Altersklasse U10
Bei Eintritt wird die Aufnahmegebühr fällig.
Für jeden angefangenen Monat ist bis zum Quartalsende der Monatsbeitrag
(Jahresbeitrag/12) fällig.
Diese Probemitgliedschaft kann im Anschluss maximal drei weitere Quartale verlängert
werden. Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt.
Eine Kündigung der Probemitgliedschaft ist mit 4 Wochen zum Quartalsende möglich.
Nach Ende dieses Zeitraums (maximal 12 Monate) wird die Probemitgliedschaft
automatisch in eine normale Mitgliedschaft (mit jährlicher Kündigungsfrist) überführt.
Für jedes verbleibende Quartal im Kalenderjahr sind drei Monatsbeiträge fällig.
Die Regelungen zur Elternmitgliedschaft gelten dann unverändert ab dem U8-Bereich (ehemals Mädchen oder Knaben D).
Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich
ab 1. April um 20% / ab 1. Juli um 40% / ab 1. Okt. um 50%
Der Beitrag ist bis zum 1.Februar des jeweiligen Jahres zu entrichten, bei halbjährlichen Einzugsverfahren erfolgt die zweite Zahlung am 1. Juli des jeweiligen Jahres.
*Studenten und Azubis müssen unaufgefordert bis zum 30. Nov die
Ermäßigungsberechtigung für das folgende Kalenderjahr nachweisen.
Aufnahmegebühr für eine aktive Mitgliedschaft:
Erwachsene
150,00 €
Kinder
100,00 €
Erhöhungszuschlag (Mahngebühr):
Mit jeder Mahnung wird eine Gebühr von 30 € erhoben.
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