aktuelle Beitragstabelle gültig ab 1.1.2024

monatl. Beitrag inkl. Verbands-gebühren Jahresbeitrag inkl. Verbands-gebühren
Erwachsener 50,42 605,00
Ehepaar 100,84 1210,00
Ermäßigt (Student, Azubi) 40,00 480,00
1. Kind / Jugendlicher Ü9 36,67 440,00
1. Kind / Jugendlicher U9 35,42 425,00
2. Kind / Jugendlicher Ü9 28,75 345,00
2. Kind / Jugendlicher U9 27,50 330,00
3. Kind / Jugendlicher Ü9 18,75 225,00
3. Kind / Jugendlicher U9 17,92 215,00
Weiter Kinder/Jugendliche 9,58 115,00
Erw. mit Kind 74.16 890,00
Erw. mit 2 Kindern 100,83 1210,00
Erw. mit 3 Kindern 103,34 1240,00
Familie mit 1 Kind 107,92 1295,00
Familie mit 2 Kindern und mehr 125,42 1505,00
Passiv 16,67 200,00
Passive Mitglieder jünger als 6 Jahre Frei Frei
Elternhockey 29,58 355,00
Sportbeitrag 1. Kind (1887) 31.25 375,00
Sportbeitrag 2. Kind (1887) 23,33 280,00

 

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2020 bei Neueintritt von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18. Lebensjahr ein Elternteil mindestens passiv mit eintreten muss. Diese passive Mitgliedschaft ist erst ab der Altersklasse U8 (ehemals Mädchen/Knaben D) kostenpflichtig. Es fällt KEINE Aufnahmegebühr für die passive Elternmitgliedschaft an.

Probemitgliedschaft bei Kindern bis inkl. Altersklasse U10 

  • Bei Eintritt wird die Aufnahmegebühr fällig. 
  • Für jeden angefangenen Monat ist bis zum Quartalsende der Monatsbeitrag 
  • (Jahresbeitrag/12) fällig. 
  • Diese Probemitgliedschaft kann im Anschluss maximal drei weitere Quartale verlängert 
  • werden. Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. 
  • Eine Kündigung der Probemitgliedschaft ist mit 4 Wochen zum Quartalsende möglich. 
  • Nach Ende dieses Zeitraums (maximal 12 Monate) wird die Probemitgliedschaft 
  • automatisch in eine normale Mitgliedschaft (mit jährlicher Kündigungsfrist) überführt. 
  • Für jedes verbleibende Quartal im Kalenderjahr sind drei Monatsbeiträge fällig. 
  • Die Regelungen zur Elternmitgliedschaft gelten dann unverändert ab dem U8-Bereich (ehemals Mädchen oder Knaben D). 
Der Mitgliedsbeitrag reduziert sich

ab 1. April um 20% / ab 1. Juli um 40% / ab 1. Okt. um 50%

Der Beitrag ist bis zum 1.Februar des jeweiligen Jahres zu entrichten, bei halbjährlichen Einzugsverfahren erfolgt die zweite Zahlung am 1. Juli des jeweiligen Jahres.
*Studenten und Azubis müssen unaufgefordert bis zum 30. Nov die

Ermäßigungsberechtigung für das folgende Kalenderjahr nachweisen.

 

Aufnahmegebühr für eine aktive Mitgliedschaft:
Erwachsene 150,00 €
Kinder 100,00 €
Erhöhungszuschlag (Mahngebühr):
Mit jeder Mahnung wird eine Gebühr von 30 € erhoben.

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